AGB's

  1. Allgemeines

    Diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden einen festen Bestandteil des, zwischen der Firma Mdrix GmbH (als Verkäuferin) einerseits, und dem Käufer andererseits abgeschlossenen Kaufvertrages. Die AGB gelten mit Auftragserteilung, spätestens jedoch mit Lieferung der Ware als anerkannt.

    1. Nebenabreden

      Nebenabreden und allfällige Einkaufsbedingungen des Käufers bedürfen zu ihrer Gültigkeit ausschließlich der schriftlichen Bestätigung der Firma Mdrix GmbH. Die Nichtäußerung eines Widerspruches ist keinesfalls eine Zustimmung der Mdrix GmbH. Von diesen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Regelungen bedürfen unbedingt der Schriftform. Es wird hiermit allfälligen Einkaufsbedingungen des Käufers ausdrücklich widersprochen.

    2. Salvatorische Klausel

      Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

    3. Rahmenvereinbarung

      Nachstehende Bedingungen gelten als Rahmenvereinbarung darüber hinaus, falls nicht schriftlich anders vereinbart wird, für alle gegenwärtigen und künftig abzuschließenden Rechtsgeschäfte zwischen den Kaufvertragsparteien.

    4. Übergang der Rechte

      Die Rechte des Käufers aus gegenständlichem Vertragsverhältnis sind nicht übertragbar.

    5. Schriftformerfordernis

      Alle Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen unbedingt der Schriftform, per Mail an office@mdrix.at.

  2. Preise
    1. Allgemeine Gültigkeit

      Die Preise der Mdrix GmbH gelten, wenn nicht anders vereinbart ist, durchwegs ab Lager der Mdrix GmbH (EXW), ausschließlich Versicherung, ausschließlich Verpackung, ausschließlich Versand und ausschließlich Mehrwertsteuer.

    2. Vorbehalt von Preisänderungen

      Die Mdrix GmbH behält sich ausdrücklich Preisänderungen vor.
      Insbesondere kann dies nach der Änderung von Zöllen, Wechselkursen, Änderung bei Ein- und Ausgangsfrachten, Neueinführungen, Änderungen von Abgaben, Ausstattungsänderungen der Produkte (infolge Anpassung an den technischen Stand der Entwicklung) aus wirtschaftlichen Notwendigkeiten oder aufgrund von Preiserhöhungen von Produzenten und/oder Lieferanten eintreten.

    3. Gültigkeit bei Preisschwankungen

      Sollte die Mdrix GmbH zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Handelspreise erhöhen oder senken, so gilt jener am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis als vereinbart.

    4. Versand und Verpackung

      Für palettiert gelieferte Ware wird ein pauschaler Paletteneinsatz auf sogenannte „Europaletten“ verrechnet. Bei der Rückgabe der Paletten in einwandfreiem Zustand wird der Einsatz, vermindert um das Entgelt für die Palettenabnützung, gemäß den aktuell gültigen Tarifen vergütet. (siehe Tarifblatt)
      Palettenrückholungen werden gesondert verrechnet, gemäß den aktuell gültigen Tarifen.
      Verpackungsmaterial wird gesondert verrechnet, gemäß den aktuell gültigen Tarifen. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial erfolgt ausschließlich nach Maßgabe gesetzlicher Verpflichtungen.

  3. Zahlungsbedingungen
    1. Allgemeines Zahlungsziel

      Rechnungen (auch solche über Teillieferungen) sind – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – ab Rechnungslegung ohne Skontoabzug fällig.

    2. Skonti und Rabatte

      Skonto- und/oder Rabattabzüge werden nur anerkannt, wenn diese im Vorhinein schriftlich mit der Mdrix GmbH vereinbart wurden.

    3. Überschreitung des Zahlungsziels

      Im Falle von Überschreitungen des allgemeinen oder eines separat schriftlich vereinbarten Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz, gemäß ÖNB, berechnet. Unbeschadet der Geltendmachung eines weiteren, durch den Zahlungsverzug des Käufers entstandenen Schadens, tritt im Falle der Überschreitung des Zahlungszieles die prompte Fälligkeit aller übrigen Forderungen der Mdrix GmbH ein.

    4. Lieferverpflichtung bei Zahlungsverzug

      Die Mdrix GmbH ist im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, bezüglich allfällig ausstehenden Lieferungen von sämtlichen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen zurückzutreten und darüber hinaus Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
      Unabhängig davon ruht in jedem Falle eine etwaige Lieferpflicht der Mdrix GmbH, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Rückstand ist.

    5. Zurückbehaltung von Zahlungen

      Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen angeblicher, seitens der Verkäuferin nicht ausdrücklich anerkannter Gegenansprüche ist nicht gestattet. Ebenso ist die Aufrechnung mit solchen Gegenansprüchen nicht gestattet.

    6. Wechsel und Scheck

      Die Mdrix GmbH ist nicht verpflichtet, Wechselzahlungen oder Scheckzahlungen zu akzeptieren.

    7. Kosten des Zahlungsverzuges

      Der Käufer verpflichtet sich, im Falle des Zahlungsverzuges der Mdrix GmbH sämtliche, durch die Beauftragung eines Inkassobüros und/oder eines Rechtsanwaltes entstehenden Kosten zu ersetzen.
      Sofern die Mdrix GmbH das Mahnwesen selbst betreibt, ist der Käufer verpflichtet, jene, pro erfolgter Mahnung, sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen, anfallenden Kosten gemäß den aktuell gültigen Tarifen zu bezahlen.

    8. Kreditlimit

      Sollte der Käufer das vereinbarte Kreditlimit bei der Mdrix GmbH überschreiten, so erfolgen weitere Lieferungen ausschließlich gegen Vorauskasse.
      Eine Evaluierung und Adaption des Kreditlimits kann jederzeit von der Mdrix GmbH vorgenommen werden. Das aktuelle Kreditlimit kann jederzeit im Kundenkonto eingesehen werden.

  4. Eigentumsvorbehalt

    Die von der Mdrix GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung ausschließliches Eigentum der Mdrix GmbH, selbst wenn der Käufer sie be- oder verarbeitet.

    1. Weiterveräußerung

      Für den Fall einer Weiterveräußerung ist der Käufer ermächtigt, dem Neuerwerber das volle Eigentum zu übertragen, wofür aber die, aus der Weiterveräußerung entstehende Kaufpreisforderung im Voraus als an die Mdrix GmbH sicherungshalber abgetreten gilt.

    2. Cessionsvermerk

      Zusätzlich ist der Käufer verpflichtet der Verkäuferin über Verlangen aller Rechte aus der Weiterveräußerung abzutreten und in seinen Geschäftsbüchern, insbesondere in der Offenen-Posten-Liste, auf seinen Lieferschein sowie Rechnungsformularen den Neuerwerber durch einen entsprechenden Cessionsvermerk darauf hinzuweisen, dass die Kaufpreisforderung an die Mdrix GmbH zediert ist (und mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an diese gezahlt werden kann). Ist der Käufer mit seinen Zahlungen gegenüber der Mdrix GmbH in Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Käufer diese nur im Namen der Mdrix GmbH inne.

    3. Lagerung unter Eigentumsvorbehalt

      Der Käufer ist zur gerechten, sachgemäßen Lagerung, Aufbewahrung und darüber hinaus Versicherung gegen Feuer und Diebstahl der gelieferten, unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verpflichtet.

    4. Ansprüche gegenüber Versicherungen unter Eigentumsvorbehalt

      Der Käufer tritt im Falle eines aufrechten Eigentumsvorbehaltes seine Ansprüche gegen die Versicherung hinsichtlich dieser Waren in den Grenzen des § 15 VersVG an die Mdrix GmbH ab. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

    5. Warenrücknahme

      Bei Warenrücknahmen ist die Mdrix GmbH berechtigt, anfallende Transport- und/oder Manipulationsspesen, gemäß den aktuell gültigen Tarifen, zu verrechnen.

    6. Zugriff durch Dritte

      Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (insbesondere durch Pfändung) verpflichtet sich der Käufer, ausdrücklich auf das Eigentum der Mdrix GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen.

    7. Veräußerungsverbot

      Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit der von der Mdrix GmbH erworbenen Ware gehört, darf dieser bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, nicht verpfänden, nicht verschenken oder auch nicht verleihen.

    8. Risiko der Vorbehaltsware

      Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

    9. Forderungen gegen Mdrix GmbH

      Forderungen gegen die Mdrix GmbH dürfen ohne deren ausdrückliche, schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

    10. Teillieferungen, Teilrechnungen und Terminverlust

      Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig.
      Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Zahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminverlust steht der Mdrix GmbH das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist. Hierbei anfallende Kosten sind vom Käufer zu tragen.

  5. Lieferzeiten

    Mitteilungen über Lieferzeiten erfolgen seitens der Mdrix GmbH nach bestem Wissen. Es können diese jedoch nur annähernd und stets unverbindlich angegeben werden.

    1. Force majeure / höhere Gewalt

      Unter force majeure fallen außergewöhnliche Ereignisse, die von außen her direkt oder indirekt (Lieferanten und Produzenten) auf den Betrieb der Mdrix GmbH einwirken, die nicht in einer gewissen Häufigkeit und/oder Regelmäßigkeit vorkommen und/oder nicht zu erwarten sind. Vertraglich vereinbarte Lieferungen und/oder Leistungen können daher unter Umständen nicht wie vereinbart erbracht werden. Der Eintritt von force majeure kann aufrechte Vertragsverhältnisse tangieren oder noch ausständige Lieferungen betreffen – in jedem Falle wird die Mdrix GmbH nach Kräften versuchen, einen reibungslosen Ablauf der Geschäfte zu bewerkstelligen. Nichtsdestotrotz können aus force majeure keinerlei Schadenersatzansprüche, Rücktrittsrechte oder dergleichen abgeleitet werden. Die Mdrix GmbH haftet nicht für Verzögerungen und/oder Nichtlieferungen in Folge höherer Gewalt wie zum Beispiel Streik, politischer Auseinandersetzungen oder extremer Witterungsbedingungen.

    2. Schadenersatzansprüche

      Schadenersatzansprüche aus Lieferverzögerungen können seitens der Mdrix GmbH nur übernommen werden, soweit diese Verzögerungen vorsätzlich oder grob fahrlässig von dieser verschuldet wurden.

    3. Vertragsrücktritt

      Ein Vertragsrücktritt des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist nur dann und insoweit möglich, als der Mdrix GmbH erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde, deren Dauer mindestens achtundzwanzig Tage beträgt.

  6. Änderungen und Stornierungen von Bestellungen

    Bestelländerungen und Stornierungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der Mdrix GmbH und können mit Zusatzkosten verbunden sein.

    1. Rücktrittsrecht bei Bestelländerung

      Da die Mdrix GmbH nicht selbst Erzeuger der zu liefernden Waren ist, ist diese berechtigt, im Falle von Bestelländerungen oder Stornierungen vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne dem Käufer dafür Schadenersatz leisten zu müssen, wenn sich von dieser unverschuldet Schwierigkeiten bei der Herstellung oder Beschaffung der Ware ergeben.

    2. Annahmeverzug

      Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Käufers oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Mdrix GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern dieser von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hat die Mdrix GmbH bei Verschulden des Käufers die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von fünfzehn Prozent des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.

    3. Zahlungsverzug

      Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Mdrix GmbH von allen weiteren Leistungs- und/oder Lieferungsverpflichtungen entbunden und darüber hinaus berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten. Vorauszahlungen und/oder Sicherstellungen können gefordert werden. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von vierzehn Tagen kann die Mdrix GmbH vom Vertrag zurücktreten.

    4. Unberechtigter Vertragsrücktritt des Käufers

      Tritt der Käufer, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er dessen Aufhebung, so hat die Mdrix GmbH die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Käufer verpflichtet, nach Wahl der Mdrix GmbH, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von fünfzehn Prozent des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

  7. Versandbedingungen

    Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der versendeten Ware geht mit Absendung an den Käufer auf diesen über.
    Die Wahl des Spediteurs und der Versandart obliegen der Mdrix GmbH. Der Versand erfolgt per Post, Bahn oder Spedition zu den aktuell gültigen Tarifen. Bestellungen von Kunden, die mit der Mdrix GmbH in keiner regelmäßigen Geschäftsbeziehung stehen oder sich bereits einmal in Zahlungsverzug befanden, werden ausschließlich per Vorauskasse beliefert.

  8. Erfüllungsort, Gerichtsstand & Rechtswahl

    Vöcklabruck in Oberösterreich wird als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche, aus diesen Rechtsgeschäften resultierenden Streitigkeiten vereinbart.
    Für sämtliche wechselseitigen Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und der Mdrix GmbH gilt österreichisches materielles Recht (unter Ausschluss dessen Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes) als vereinbart.

  9. Verschwiegenheitserklärung / NDA

    Der Käufer verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche, ihm von der Mdrix GmbH zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder aufgrund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zur Mdrix GmbH bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
    Ohne schriftliche Zustimmung der Mdrix GmbH dürfen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in keiner wie immer gearteten Weise Dritten zugänglich zu machen. Weiters verpflichtet sich der Käufer, Informationen nur auf „Need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.

  10. Werbematerial print & online

    Abbildungen und Beschreibungen der Waren der Mdrix GmbH in ihren Drucksorten und in den Onlineauftritten sind jeweils nach bestem Wissen und Gewissen hergestellt, jedoch unverbindlich. Konstruktions-, Ausstattungs- und Verpackungsänderungen werden vom Käufer ausdrücklich akzeptiert. Die Mdrix GmbH haftet nicht für allfällige Ansprüche aus der Verwendung dieser Werbematerialien durch den Käufer.

  11. Mängelrügen

    Sämtliche Rügen haben bei sonstiger Unwirksamkeit sowie Ausschluss von Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Rechten nach diesen Bestimmungen ausschließlich schriftlich und, soweit sinnvoll, mit Fotos per Mail an office@mdrix.at zu erfolgen.

    1. Offensichtliche Mängel

      Offensichtlich erkennbare Mängel der gelieferten Ware sind bei der Übergabe sofort zu rügen (schriftlicher Vermerk auf den Frachtpapieren und Fotos des Mangels samt kurzer Beschreibung an office@mdrix.at), anderenfalls gilt die Lieferung als vorbehaltlos genehmigt.

    2. Versteckte Mängel

      Sollte der Mangel aufgrund seiner Beschaffenheit erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt werden können, so ist unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben Tagen, eine Rüge durchzuführen (Fotos des Mangels samt kurzer Beschreibung an office@mdrix.at).

    3. Fehlmengen oder Überlieferung

      Allfällige Mehr- oder Minderlieferungen sind sofort bei Übernahme zu rügen (Fotos des Mangels samt kurzer Beschreibung an office@mdrix.at), anderenfalls gilt die gelieferte Stückzahl als anerkannt.

    4. Behebung eines Mangels

      Bei jeder Art von Mangel steht der Mdrix GmbH unter Ausschluss des Wandlungsrechtes das Wahlrecht zu, einen Mangel zu beheben oder beheben zu lassen, die mangelhafte Sache auszutauschen oder angemessene Preisminderung zu gewähren. Geringfügige Abweichungen in Farbe und konstruktiver Ausführung, insbesondere im Zuge technischer Weiterentwicklung, berechtigen nicht zur Reklamation.

  12. Garantie

    Die Mdrix GmbH gewährt keine Garantie. Sollte eine Herstellergarantie gewährt werden, haftet die Mdrix GmbH nicht für deren Erfüllung.

  13. Gewährleistung

    Die Mdrix GmbH haftet für Mängel unter Ausschluss sämtlicher weiterer Ansprüche nur unter den, in Punkt (11) genannten Voraussetzungen. Voraussetzung etwaiger Gewährleistungsansprüche ist weiter, dass eine Weiterverarbeitung der gelieferten Waren durch konzessionierte Gewerbebetriebe entsprechend der jeweiligen Arbeitsanleitung des Herstellers vorgenommen wurde. Gewährleistungsansprüche aus einer allfälligen Mangelhaftigkeit der Ware sind jeweils mit dem Fakturenwert der betroffenen Ware begrenzt. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, verjähren unbeschadet der vorher angeführten Bedingungen und Fristen Gewährleistungsansprüche in Abweichung von der gesetzlichen Frist nach sechs Monaten ab Lieferung der Ware und beträgt die Verjährungsrist von Schadenersatzansprüchen zwei Jahre ab Gefahrenübergang.

    1. Nachweispflicht eines Mangels

      Das Vorliegen von Mängeln ist vom Käufer nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Auftretende Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen, per Mail an office@mdrix.at. § 933 b ABGB findet keine Anwendung.

    2. Ausschluss der Gewährleistung

      Von der Gewährleistung sind Folgeerscheinungen ausgeschlossen, die sich aus der Verwendung nicht den Verarbeitungsanleitungen der Hersteller entsprechender Rohstoffe und Materialien und/oder aus nicht fachmännischer Bearbeitung ergeben.
      Gewährleistungsrechte sind im Übrigen ausgeschlossen, wenn es der Käufer verabsäumt hat, Rücktrittsrechte gegen Dritte rechtzeitig zu wahren.
      Gewährleistungsrechte erlöschen sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung der Mdrix GmbH der Käufer selbst oder Dritte Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Ware vornehmen.

  14. Schadenersatz

    Zum Schadenersatz ist die Mdrix GmbH in allen, in Betracht kommenden Fällen, nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Mdrix GmbH ausschließlich für Personenschäden.
    Voraussetzung etwaiger Schadenersatzansprüche ist weiter, dass eine Weiterverarbeitung der gelieferten Waren durch konzessionierte Gewerbebetriebe entsprechend der jeweiligen Arbeitsanleitung des Herstellers vorgenommen wurde.
    Die Haftung verjährt in sechs Monaten ab Kenntnis des Käufers von Schaden und Schädiger. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet die Mdrix GmbH nicht.
    Schadenersatzansprüche aus einer allfälligen Mangelhaftigkeit der Ware sind jeweils mit dem Fakturenwert der betroffenen Ware begrenzt.
    Sofern in welchem Falle auch immer, ein Pönale zu Lasten der Mdrix GmbH vereinbart wurde, unterliegt dies dem richterlichen Mäßigungsrecht und ist die Geltendmachung von über das Pönale hinausgehendem Schadenersatz ausgeschlossen.
    Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen und sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle von Gewährleistungsrechten geltend gemacht wird.

  15. Folgeschäden

    Für Folgeschäden, die durch den Kaufgegenstand entstehen, übernimmt die Mdrix GmbH keine wie immer geartete Haftung. Gegenständliche Waren werden – insoweit es sich nicht um von der Mdrix GmbH selbst erzeugte Waren handelt - von dieser originalverpackt von der Erzeugerfirma an den Käufer weiter geliefert.

  16. Produkthaftung

    Die Mdrix GmbH hat auf die Herstellung dieser Produkte und deren Verarbeitungsanleitung keinen Einfluss und haftet gegenüber dem Käufer und/oder dessen Kunden auch keinesfalls aus dem Titel der Produkthaftung.
    Die Mdrix GmbH übernimmt bezüglich dieser Waren keine herstellungsspezifischen Sorgfaltspflichten, ihre jeweiligen Zulieferunternehmen sind nicht ihre Erfüllungsgehilfen.
    Insoweit die Mdrix GmbH Waren selbst herstellt, liegt es im alleinigen Ermessen des Käufers und/oder des von diesem beauftragten Verarbeitungsunternehmens, insbesondere die notwendigen Anpassungen selbst herzustellen und eine geeignete Verarbeitungsgrundlage zu gewährleisten, weshalb auch hinsichtlich solcher Waren die Mdrix GmbH im Falle des Eintritts von Sach- und Personenschäden keine Haftung trifft.

  17. Warenrücksendung

    Die Mdrix GmbH ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Waren umzutauschen oder zurückzunehmen.

    1. Rücknahme- & Umtauschbedingungen

      Erklärt sich die Mdrix GmbH zur Rücknahme oder zum Umtausch bereit, gelten folgende Bedingungen: Rücknahme oder Umtausch ist nur innerhalb von vierzehn Tagen ab Lieferdatum möglich. Es muss sich nachweislich um bei der Mdrix GmbH gekaufte Lagerware in kompletten Verpackungseinheiten handeln. Von Rücknahme oder Umtausch ausgenommen sind daher Bestellware, preisreduzierte Restposten sowie Waren, die in gleicher optischer Beschaffenheit nicht mehr vorrätig sind. Die Ware muss originalverpackt, unbeschädigt und in wiederverkaufsfähigem Zustand sein.

    2. Manipulationsspesen

      Die Geltendmachung von Manipulationsspesen behält sich die Mdrix GmbH vor, gemäß den aktuell gültigen Tarifen.

    3. Unberechtigte Rücksendung

      Bei unberechtigter Rücksendung lagert die Ware auf Kosten (gemäß den aktuellen Tarifen) und Gefahr des Käufers zu seiner Verfügung im Lager der Mdrix GmbH.

  18. Annahmeverzug

    Wenn die Ware vom Käufer nicht wie vereinbart übernommen wird, so ist die Mdrix GmbH berechtig, angemessenes Lagergeld zu verlangen (gemäß den aktuellen Tarifen) oder nach ihrer Wahl die Ware auf Kosten und Gefahr auch bei Dritten einzulagern.
    Wird die Ware, trotz schriftlicher Aufforderung seitens der Mdrix GmbH nicht binnen angemessener, mindestens zweiwöchiger Nachfrist seitens des Käufers abgeholt, so wird diese auf dessen Kosten entsorgt, verwertet oder dem Zwischenverkauf zugeführt.

  19. Einseitige Erklärungen

    Einseitige Erklärungen des Käufers, insbesondere Belastungsanzeigen für Warenrücksendungen, Preisdifferenzen oder Boni für die Mdrix GmbH sind unbeachtlich und müssen von dieser nicht gesondert widersprochen werden.

  20. Anrechnung

    Sollte seitens des Käufers keine schriftliche Zahlungswidmung erfolgen, so werden seine Zahlungen zunächst auf Kosten und Spesen, dann Zinsen und in weiterer Folge auf die älteste offene Kapitalschuld angerechnet. Eine Aufrechnung gegen die Ansprüche der Mdrix GmbH mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

  21. Datenschutz

    Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Mdrix GmbH ihr gesamtes Rechnungswesen automationsunterstützt führt. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich mit der Speicherung und Verarbeitung der, mit gegenständlicher Geschäftsverbindung verbundenen Daten, sowie mit der Übermittlung dieser Daten an Dritte (Speditionen, Versanddienstleister etc.) einverstanden, soweit dies zur Erfüllung des vereinbarten Vertrages notwendig ist.

  22. Schutzrechte

    Soweit für Waren und Nebenmaterialien (zum Beispiel Prospekte und andere Drucksorten) Marken-, Patent- oder Musterschutzrechte bestehen, verpflichtet sich der Käufer, diese Rechte anzuerkennen und gegen diese Rechte weder selbst, noch durch Dritte, insbesondere durch Nachahmung oder ungerechtfertigte Führung der Marken, etc. zu verstoßen.

  23. Überbindung bei Weiterveräußerung

    Sofern die Ware für die Weiterveräußerung bestimmt ist, verpflichtet sich der Käufer, gegenständliche AGB der Mdrix GmbH an seine Vertragspartner zu überbinden.

  24. Weitere Bestellungen

    Diese AGB, Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten bei allfälligen weiteren telefonischen und schriftlichen Bestellungen gegebenenfalls als mit vereinbart, auch wenn die Formulare der Mdrix GmbH nicht verwendet werden.
    Preise, Irrtümer, Druckfehler sowie Änderungen und fehlerhafte Angaben vorbehalten. Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt. und sind freibleibend.

Stand 15.11.2022

RMA-Bedingungen der Mdrix GmbH

  • 1. Die Mdrix GmbH stellt eine Anlaufstelle für defekte Geräte der Victron Energy B.V. in Österreich dar.
  • 2. Vorrangig müssen Reklamationsführer defekte Victron-Geräte bei jenem Händler reklamieren, bei dem sie das Gerät ursprünglich gekauft haben.
  • 3. Sollte ein nicht bei der Mdrix GmbH gekauftes Victron-Gerät zur Reklamation bei der Mdrix GmbH eingereicht werden, so gilt ein Mindestbearbeitungsentgelt von € 40,-- ohne Ust. als vereinbart. Je nach konkretem Aufwand kann dieser Betrag auch höher ausfallen. Der Reklamationsführer wird hierüber immer unverzüglich und schriftlich informiert.
  • 4. Die Mdrix GmbH behält sich das Recht vor, Reklamationsanliegen nicht zu bearbeiten, falls sich im Zuge der standardisierten Vorprüfung herausstellt, dass keine Grundlage für eine Reklamation vorliegt. An dieser Stelle kann alternativ ein kostenpflichtiger Reparaturprozess angestoßen werden.
  • 5. Ebenso kann keine Behandlung einer berechtigten Reklamation erfolgen, falls der Reklamationsführer die von der Mdrix GmbH eingeforderten Daten nicht zur Verfügung stellen kann oder will.
  • 6. Besteht ein gerechtfertigter Garantieanspruch, so wird die Reklamation natürlich zeitnah und für den Reklamationsführer nachvollziehbar erledigt. Hierzu wird von der Mdrix GmbH eine sogenannte Ticketnummer vergeben. Durch die Angabe der Ticketnummer kann jederzeit der aktuelle Stand der Reklamation abgefragt werden.
  • 7. Je nach Vorgabe der Victron Energy B.V. erfolgt eine Reparatur oder ein Austausch des reklamierten Victron-Geräts.
    a. Sollte ein Austausch erfolgen, so muss das reklamierte Gerät samt allen Befestigungs- und Montagematerialien und - sofern noch vorhanden – im Originalkarton der Mdrix GmbH physisch frei Haus und transportgerecht verpackt zugeführt werden. Erst nach Zugang des reklamierten Victron-Geräts kann ein Tauschgerät ausgefolgt werden.
    b. Sollte eine Reparatur erfolgen, so hat der Reklamationsführer für den physischen Zugang des reklamierten Victron-Geräts frei Haus und transportgerecht verpackt bei der Mdrix GmbH zu sorgen. Erst nach Zugang des reklamierten Victron-Geräts kann eine Reparatur ausgeführt werden.
  • 8. Der physische Zugang des ausgetauschten oder reklamierten Victron-Geräts an den Reklamationsführer erfolgt zu Lasten des Reklamationsführers. Alternativ ist natürlich eine Abholung am Standort der Mdrix GmbH in Deutenham 40, 4693 Desselbrunn jederzeit zu den bekannten Geschäftszeiten möglich.
  • 9. Jegliche Kommunikation im Zuge einer laufenden Reklamationen hat ausschließlich schriftlich – unter Angabe der Ticketnummer – zu erfolgen und zwar an folgende E-Mail-Adresse: order [at] mdrix.at
Stand 12.03.2024

Tarifblatt Mdrix GmbH

Alle hier angeführten Preise und Tarife verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

Diese sind nicht rabattfähig oder skontierbar!

Leistung Tarif
Paletteneinsatz € 25,00
Palettenabnützung € 1,66
Palettenrückholung nach tatsächlichem Aufwand
Verpackungsmaterial nach tatsächlichem Aufwand
Verzugszinsen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
Jede erfolgte Mahnung € 12,42
Evidenzhaltung Mahnungen € 12,42
Rücktritt in Folge Annahmeverzug 15 Prozent des Bruttorechnungsbetrags
Unberechtigter Vertragsrücktritt des Käufers 15 Prozent des Bruttorechnungsbetrags
Manipulationsentgelt Warenrücknahme 15 Prozent des Bruttorechnungsbetrags
Manipulationsspesen Warenrücksendung 15 Prozent des Bruttorechnungsbetrags

Mdrix GmbH
Deutenham 40
4693 Desselbrunn

+43 7673 4700-3000
info [at] mdrix at


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